AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich

1.1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Festivalbesuchern von Konzerten und anderen Veranstaltungen (aus Gründen der Lesbarkeit nachfolgend einheitlich und gemeinsam »Festivalbesucher« oder »Sie«) und dem Internationalen Kammermusik-Festival im Biet e.V. (»wir«). Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen zustande kommt.

1.2 Über das Internationale Kammermusik-Festival im Biet
Das Internationalen Kammermusik-Festival im Biet wird vertreten durch den Vorstand des Vereins

Internationalen Kammermusik-Festival im Biet e.V.
Nina Karmon, 1. Vorsitzende
Dr. Michael Parys, 2. Vorsitzender
Dr. Harald Borkhart, Schatzmeister

Die Adresse des Vereins lautet:

Internationales Kammermusik-Festival im Biet e.V.
Aßlkofener Straße 8
85560 Ebersberg

1.3. Begriff des Verbrauchers

Einige Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe haben für Festivalbesucher nur dann Geltung, wenn sie Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind. Der Festivalbesucher ist Verbraucher, soweit der Erwerb der Eintrittskarten bzw. des Geschenkgutscheins nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.4 Gültigkeit und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Auf den Verkauf von Eintrittskarten und Geschenkgutscheinen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung Anwendung.

Wir behalten uns vor, für bereits abgeschlossene Verträge über Abonnements die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe mit Wirkung für die folgende Saison anzupassen. Darüber hinaus ist der Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V. auch während der laufenden Saison jederzeit zur Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe berechtigt, wenn der Internationalen Kammermusik-Festival im Biet e.V. zu dieser Änderung infolge einer Gesetzesänderung, Erklärung der Unwirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Rechtsprechung oder sonstige triftige Umstände gezwungen ist. Änderungen werden erst dann wirksam, wenn der Festivalbesucher ihnen zustimmt. Wir werden dem Festivalbesucher eine neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe an die E-Mail- oder Post-Adresse übermitteln, die der Festivalbesucher zum Zwecke der Kommunikation angegeben hat. Über Änderungen, die aus den oben genannten Gründen während der laufenden Saison vorgenommen werden müssen, informieren wir Sie nach Bekanntwerden des Anpassungsbedarfs. Widerspricht der Festivalbesucher den Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe nicht innerhalb von sechs Wochen nach Übermittlung durch uns, gilt die Zustimmung als erteilt. Wir werden den Festivalbesucher in der E-Mail, mit der sie die neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe übermittelt, über dessen Recht, der neuen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe zu widersprechen, und über die Folgen, wenn der Festivalbesucher nicht innerhalb der sechs Wochen Frist widerspricht, informieren. Das Kündigungsrecht des Internationalen Kammermusik-Festival im Biet e.V. und des Festivalbesuchers bleibt unberührt.

2. Programme und Anfangszeiten

Das aktuelle Festivalprogramm mit den Anfangszeiten wird auf der Internetseite und im aktuellen Flyer des Internationalen Kammermusik-Festivals im Biet bekannt gemacht. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher ggf. bei einer Nachlasspause den Saal betreten. Wir weisen darauf hin, dass sich aus künstlerischen oder organisatorischen Gründen Änderungen ergeben können. Wir werden Sie über solche Änderungen auf unserer Website informieren.

2.1. Eintrittspreise, Bearbeitungsgebühr

Der Internationalen Kammermusik-Festival im Biet e.V. veröffentlicht die jeweils gültigen Preise der Eintrittskarten für Konzerte und sonstige Eigenveranstaltungen (gemeinsam »Eintrittskarten«) und die für die Bearbeitung von Kartenbestellungen anfallenden Gebühren (»Bearbeitungsgebühren«) im saisonalen Flyer und auf der Website und gibt sie an der Kasse des Festivals (»Konzertkasse«) bekannt.

2.2. Beginn des Vorverkaufs

Der Internationalen Kammermusik-Festival im Biet e.V. informiert über den Beginn des Vorverkaufs im saisonalen Flyer und auf der Website.

2.3. Kartenverkauf, Zahlungsmittel und Zustellung der Eintrittskarten

Der Festivalbesucher kann Eintrittskarten im Vorverkauf online auf der Website, telefonisch, schriftlich per E-Mail kaufen. Zusätzlich erfolgt ein Verkauf von Eintrittskarten an der Abendkasse.

2.3.1. Kartenverkauf: Online

Eintrittskarten können ab dem Vorverkaufsbeginn über die Website gekauft werden.

Die Preise der Eintrittskarten und die Bearbeitungsgebühr ergeben sich aus der Darstellung auf der Website und werden dem Festivalbesucher vor Abgabe seiner Bestellung auf der Übersichtsseite angezeigt.

Verträge über die Website schließen wir in deutscher Sprache ab. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe können unter www.kammermusikfestival-im-biet.de/site/agb.php als PDF angezeigt und abgespeichert werden. Die Festivalbesucher sind auch zum Ausdruck berechtigt.

Die Darstellung der Eintrittskarten auf der Website ist kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss des Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V., sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten durch den Festivalbesucher. Der Festivalbesucher kann Eintrittskarten auswählen, indem er die Eintrittskarten zunächst unverbindlich in den Warenkorb legt. Im Anschluss wird der Festivalbesucher aufgefordert, seine persönlichen Daten und Zahlungsdaten einzugeben. Ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss gibt der Festivalbesucher erst mit dem Betätigen der Schaltfläche »Reservierung jetzt absenden« ab. Vorher werden ihm die Daten seiner Bestellung noch einmal auf einer Übersichtsseite angezeigt und er kann seine Bestelldaten mit den dafür vorgesehen Korrekturhilfen ändern.

Der Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V. bestätigt die Ausführung der Bestellung des Festivalbesuchers unverzüglich per E-Mail (»Auftragsbestätigung«). Mit der Auftragsbestätigung nehmen wir das Vertragsangebot des Festivalbesuchers an und es kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Festivalbesucher zustande. Die Auftragsbestätigung wird von uns nicht gespeichert. Die Auftragsbestätigung kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr online abgerufen werden.

Als Zahlungsmittel akzeptieren wir die Zahlungsart per Überweisung.

2.3.2. Kartenverkauf: Telefonisch

Eintrittskarten können ab Vorverkaufsbeginn während der nachfolgend genannten Zeiten unter der Nummer +49 (0)170 - 167 4537 telefonisch erworben werden:

Mo - So von 9-18 Uhr

2.3.3. Kartenverkauf: schriftlich

Schriftliche Kartenanfragen werden ab Beginn des Vorverkaufs in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ein Anspruch auf Bearbeitung in der Reihenfolge des Eingangs besteht nicht. Bitte senden Sie Ihre Kartenbestellungen per E-Mail an: karten@kammermusikfestival-im-biet.de

Unter Berücksichtigung Ihrer Kartenbestellungen schicken wir Ihnen entweder per E-Mail oder per Post unter Beifügung einer Rechnung ein verbindliches Angebot, in dem die jeweils verfügbaren Eintrittskarten, die Preise und eine Zahlungsfrist von vierzehn (14) Tagen ausgewiesen sind. Mit der Bezahlung der angebotenen Eintrittskarten binnen der Zahlungsfrist nehmen Sie das Angebot an und kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande. Als Zahlungsmittel steht Ihnen Vorkasse mittels Überweisung zur Verfügung.

2.3.4. Kartenverkauf an Abendkasse auf dem Festivals

Eintrittskarten können auch an der Abendkasse auf dem Festival erworben werden. Der Käufer hat unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der Karten und des Wechselgeldes zu prüfen.

Die Abendkasse öffnet spätestens eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung. An der Abendkasse werden nur Karten für die Veranstaltung des Abends verkauft. Ein Vorverkauf für andere Konzerte ist nicht möglich.

2.3.5. Mängelgewährleistungsrecht

Es gilt das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.

2.3.6. Widerrufsrecht

Festivalbesucher, die Eintrittskarten kaufen, haben nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch dann kein Widerrufsrecht, wenn Sie die Eintrittskarten online, telefonisch oder schriftlich per Brief erworben haben. Gegenstand des zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Vertrages ist eine Dienstleistung aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird. Auf diese finden die gesetzlichen Widerrufsregeln im Fernabsatz keine Anwendung. Dies bedeutet, dass die Bestellung des Festivalbesuchers nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zugang der Auftragsbestätigung bindend ist. Etwas andere gilt beim Erwerb von Geschenkgutscheinen (siehe dazu unten Ziffer 2.9.).

2.3.7. Versand und Abholung der Eintrittskarten

Soweit der Festivalbesucher die Eintrittskarten online, telefonisch oder schriftlich erworben hat, erfolgt der Empfang der Eintrittskarten über den postalischen Versand.

Der postalische Versand der Eintrittskarten ist bei einem Versand im Inland bis sieben (7) Tage vor dem jeweiligen Konzert und bei einem Versand ins Ausland bis zwanzig (20) Tage vor dem jeweiligen Konzert möglich. Die Eintrittskarten werden nach Zahlungseingang versandt. Die Lieferzeit der von Ihnen bestellte(n) Eintrittskarten(n) beträgt innerhalb Deutschlands, abhängig von der Deutschen Post, ca. ein (1) bis drei (3) Werktage. Die Lieferzeiten für Eintrittskarten, die ins Ausland versandt werden, unterscheiden sich je nach Zielland. Die Länge der Lieferzeit lässt sich der regelmäßig aktualisierten Informationsseite der deutschen Post (»Länderinformationen und internationale Brieflaufzeiten«) entnehmen. Die Webseite ist unter folgendem Link erreichbar: https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/laenderinformationen.html (Stand Oktober 2020). Die Lieferzeit Ihrer Kartenbestellung entspricht der auf der Webseite der deutschen Post für das jeweilige Zielland angegebenen »Laufzeitorientierung«.

Bezahlte Karten können auch an der Abendkasse abgeholt werden. Für nicht abgeholte Karten ist eine Erstattung des Kaufpreises nicht möglich.

2.4. Ermäßigungen

2.4.1. Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studenten

Kinder, Schüler und Studenten erhalten eine ermäßigte Einzelkarten zu 15 Euro mit Vorlage eines gültigen Ausweises bei Einlass.

2.5. Weitergabe von Eintrittskarten

Der Festivalbesucher ist berechtigt, seine Eintrittskarten an eine andere Person weiterzugeben. Hat der Festivalbesucher eine Eintrittskarte zu einem ermäßigten Preis erworben, kann er seine Karten jedoch nur an eine Person weitergeben, die ebenfalls berechtigt ist, die Ermäßigung in Anspruch zu nehmen. Wir behalten uns vor, die Berechtigung zur Ermäßigung zu kontrollieren.

2.6. Rücknahme und Umtausch von Konzertkarten

2.6.1 Keine Rücknahme und Umtausch

Verkaufte Eintrittskarten werden von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht. Für verfallene Konzertkarten wird kein Ersatz geleistet.

2.6.2. Änderungen von Programm, Besetzung und Veranstaltungsort

Der Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V. behält sich Änderungen des Programms, der Besetzung und des Veranstaltungsorts aus künstlerischen und organisatorischen Gründen vor.

Wir halten Sie auf unserer Website über unsere Konzertprogramme und sonstigen Veranstaltungen auf dem Laufenden und informieren dort über mögliche Änderungen des Programms, der Besetzung oder des Veranstaltungsortes.

Änderungen des Programms, der Besetzung und des Veranstaltungsorts berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch der Karten.

2.6.3. Absagen und Abbruch von Konzerten

Der Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V. kann im Einzelfall gezwungen sein, ein Konzert oder eine sonstige Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Dies ist insbesondere, aber nicht ausschließlich denkbar, wenn ein mitwirkender Solist oder Dirigent verhindert, erkrankt oder verstorben ist und kein Ersatz zur Verfügung steht oder die Durchführung der Veranstaltung aus Pietätsgründen unmöglich ist, wenn staatliche Sicherheits- oder Gesundheitsbehörden (z.B. wegen der Gefahr eines terroristischen Anschlags oder einer Pandemie) zum Schutz der Festivalbesucher von einer Durchführung bzw. Fortsetzung der Veranstaltung abraten oder diese verbieten, oder wenn sonstige Ereignisse und Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Internationalen Kammermusik-Festival im Biet e.V. liegen, auch bei äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt durch den Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V. nicht hätten vorhergesehen, vermieden oder überwunden werden können (sog. »Höhere Gewalt«, z.B. Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer, Krieg, Streik, von außen – etwa durch Stromausfall – verursachte Betriebsstörungen, behördliche Verbote) die Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung unmöglich machen.

Muss ein Konzert abgesagt werden, werden wir uns bemühen, Ihnen ein Ersatzkonzert anzubieten. Nehmen Sie das Angebot nicht binnen der im Angebot genannten Frist an, geben wir die Karten für das Ersatzkonzert in den Verkauf. Sollte das Angebot eines Ersatzkonzertes nicht möglich sein oder nehmen Sie das Angebot auf Besuch des Ersatzkonzertes nicht an, erstatten wir Ihnen den Eintrittspreis. Weitergehende Ansprüche des Festivalbesuchers sind ausgeschlossen, wenn der Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V. den Grund für den Ausfall bzw. den Abbruch der Veranstaltung nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Regelungen, die den Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V. zur Absage oder zum Abbruch einer Veranstaltung berechtigen, bleiben unberührt.

2.7. Weiterverkauf von Eintrittskarten

Der gewerbsmäßige und kommerzielle Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Das Anbieten von Eintrittskarten auf dem Festivalgelände ist verboten.

2.8. Nacheinlass, Sitzplatz

Nach Beginn der Veranstaltung kann Festivalbesuchern ein Nacheinlass gewährt werden. Der Nacheinlass steht im Ermessen der Aufsichtspersonen. Einen Anspruch auf Nacheinlass hat der Festivalbesucher nicht. In der Regel ist mit Rücksicht auf die Künstler und die anderen Festivalbesucher der Nacheinlass erst in der Konzertpause möglich.

2.9. Geschenkgutscheine

2.9.1. Erwerb von Geschenkgutscheinen

Der Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V. bietet Geschenkgutscheine an, die als Zahlungsmittel für den Erwerb von Eintrittskarten für Konzerte verwendet werden können (»Geschenkgutscheine«). Die Geschenkgutscheine können online auf der Website, schriftlich oder telefonisch erworben werden. Für den Verkauf gilt Ziffer 2.3 entsprechend. Der Betrag eines Geschenkgutscheins entspricht dem einer Eintrittskarte.

2.9.2. Geschenkgutscheinbedingungen

Der Geschenkgutschein kann im Rahmen der Verfügbarkeit aller Konzert-Veranstaltungen des Internationalen Kammermusik-Festival im Biet e.V. eingesetzt werden. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Veranstaltungen. Bei einer Bestellung kann auch mehr als ein Geschenkgutschein eingesetzt werden. Die Gültigkeit eines Geschenkgutscheines ertreckt sich immer nur auf Konzerte des nächst stattfindenden Festivals. Eine Aus- bzw. Teilauszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich. Bei Teileinlösung des Gutscheines wird über den Restwert ein neuer Gutschein ausgegeben.

2.9.3. Widerrufsrecht

Festivalbesucher, die Verbraucher sind und Geschenkgutscheine kaufen, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das wir in der unter www.kammermusikfestival-im-biet.de/site/agb.php abrufbaren Widerrufsbelehrung informieren.

2.10. Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle

Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. »OS-Plattform«) bereit. Die OS-Plattform dient Ihnen als eine Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Onlinekaufverträgen. Die OS-Plattform ist derzeit unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Als erste Anlaufstelle stehen wir Ihnen unter verein@kammermusikfestival-im-biet.de zur Verfügung. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

2.11. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die auf dem Festival-Gelände gefunden werden, sind bei den Aufsichtspersonen abzugeben.

2.12. Hausrecht

Der Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V. behält sich vor, Festivalbesuchern den Zutritt zu einem Konzert zu verweigern bzw. diese aus einer laufenden Veranstaltung bzw. des Hauses zu verweisen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich in den folgenden Fällen:
  • wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Festivalbesucher die Veranstaltung stören oder andere Festivalbesucher belästigen könnte
  • wenn der Festivalbesucher eine laufende Veranstaltung stört, andere Personen belästigt oder einen Platz eingenommen hat, für den er keine gültige Eintrittskarte vorweisen kann
  • bei Behinderungen und Störungen des Kartenverkaufs oder Belästigungen des Publikums
  • oder bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ticketverkäufe
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

2.13. Bild- und Tonaufnahmen

Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art durch Festivalbesucher in Konzerten oder sonstigen Veranstaltungen ist aus urheber- und/oder persönlichkeitsrechtlichen Gründen untersagt. Außerhalb von Veranstaltungen dürfen Bildaufnahmen auf dem Festivalgelände ausschließlich für private und nichtkommerzielle Zwecke gefertigt werden.

2.14. Einverständnis zur Anfertigung und Veröffentlichung von Bildnissen

Wir fertigen regelmäßig Foto-, Film- und Videoaufzeichnungen oder TV-Aufnahmen von Konzerten an (gemeinsam »Aufnahmen«). Diese Aufnahmen werden für folgende Zwecke genutzt:
  • für die Ankündigung von Konzerten, die der Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V. veranstaltet, egal in welchem Medium (Print, Digital, Video, Fernsehen, etc.), insbesondere auf Flyern, Plakaten, in Zeitungen und Zeitschriften, auf der Internetseite sowie in den sozialen Netzwerken, etc.;
  • für Publikationen des Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V., egal in welchem Medium (Print, Digital, Video, Fernsehen, etc.), insbesondere für Zeitschriften, Programmhefte, Broschüren, Buchbände, Jahresrückblicke, etc., einschließlich der Bewerbung derartiger Produkte;
  • für unsere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Nutzung der Aufnahmen auf der Website, sowie in sozialen Netzwerken, Social-Media-Kanälen, Newslettern, Apps, etc.;
  • für Live- und On-Demand-Streaming, ohne permanenten Download;
  • für die Live-Übertragung von Konzerten im Fernsehen, einschließlich der anschließenden öffentlichen Zugänglichmachung in den Mediatheken der Sendeanstalten; und
  • zum Zwecke der Archivierung, und zwar sowohl in analoger als auch digitaler Form.
Die Aufnahmen erfolgen entweder durch uns selbst oder durch akkreditierte Dritte. Soweit die Aufnahmen Sie in erkennbarer Weise abbilden, erklären Sie sich mit dem Erwerb Ihrer Eintrittskarte damit einverstanden, dass wir die Aufnahmen zu den vorgenannten Zwecken veröffentlichen und verbreiten bzw. durch Dritte veröffentlichen und verbreiten lassen.

2.15. Haftung

Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V. oder unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet der Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V. nach den gesetzlichen Regeln. Für fahrlässiges Verhalten haftet der Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V. nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, also von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Festivalbesucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf, und dies begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

Die Haftung des Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V. wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie, für arglistig verschwiegene Mängel sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung des Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V. ausgeschlossen.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Haftung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V., wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zugunsten des Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V., z.B. nach §§ 7 bis 10 Telemediengesetz (TMG) bleiben unberührt.

2.16. Datenschutz

Wir halten uns bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten streng an die gesetzlichen Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen zur Datenverarbeitung, Speicherdauer und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung www.kammermusikfestival-im-biet.de/site/datenschutz.php

2.17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dass dem Festivalbesucher dadurch nicht zwingende anwendbare Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Handelt es sich bei dem Festivalbesucher um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle zwischen dem Festivalbesucher und des Internationale Kammermusik-Festival im Biet e.V. aus dem Vertrag erwachsenden Streitigkeiten Stuttgart. Hat der Festivalbesucher seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Festivalbesuchers zugerechnet werden können.